Der Koordinator ist für alle Angelegenheiten zuständig, die im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung der Gefangenen stehen. Ihm obliegen insbesondere Erfassung, Information, Beratung und Motivation der Gefangenen, die für berufliche Bildungsmaßnahmen in Betracht kommen.

Die Teilnahme von Gefangenen an beruflichen Bildungsmaßnahmen bereitet er durch geeignete Maßnahmen vor.

Der Koordinator arbeitet eng mit dem Arbeitsamt, den Ausbildungsanstalten, sowie mit den sonstigen Einrichtungen zusammen, die mit Angelegenheiten der beruflichen Bildung befasst sind. Er ist in der Regel zugleich Ansprechpartner für den ggf. in der Anstalt tätigen Fach- und Bildungsträger.
Bei der beruflichen Bildungsberatung und -planung ist ein Zusammenwirken mit den ggf. in der Anstalt tätigen Ausbildern, den Mitarbeitern im Programm MABIS (Marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration für Strafentlassene) sowie mit den in der Anstalt eingerichteten Berufsinformationszentren anzustreben (Bildungs- und Beratungsteam).