Um die Aufgaben des Vollzuges zu erfüllen, haben alle im Vollzug tätigen Bediensteten zusammenzuarbeiten und daran mitzuwirken. Der Allgemeine Vollzugsdienst (AVD) ist hier wesentlich beteiligt. Zu den Tätigkeiten der Beaufsichtigung und der Versorgung der Gefangenen kommen die besonderen behandlerischen Aufgaben hinzu.

Der sogenannte AVD - allgemeine Vollzugsdienst – ist in der Regel die größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten. Die Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes sind im Schichtdienst tätig und kümmern sich rund um die Uhr um die Gefangenen. Sie sind zum Beispiel zuständig für:

  • Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Gefangenen.
  • Unterstützung der Fachdienste wie zum Beispiel Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger bei der Behandlung der Gefangenen.
  • Umsetzung eines vorgegebenen und ordnungsgemäßen Tagesablaufes. Durch die Art und Weise der Umsetzung übt der Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes einen starken Einfluss auf die Gefangenen aus und bestimmt maßgeblich die Atmosphäre und das Klima in den Justizvollzugsanstalten.
  • Betrieb und Bedienung der wirtschaftlichen und technischen Einrichtungen in den Justizvollzugsanstalten wie zum Beispiel Bekleidungskammer, Anstaltsküche, Fahrdienst, technische Sicherheitszentrale, Pforte, Waffenkammer.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen