Der Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes ist der Dienstvorgesetzte der zahlenmäßig größten Berufsgruppe der Anstalt. Seine Hauptaufgaben sind:
- Koordinierung und Überwachung des Dienstablaufs im allgemeinen Vollzugsdienst
- Mitwirkung bei der Beurteilung der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes
- Gewährung von Erholungsurlaub für den allgemeinen Vollzugsdienst
- Mitwirkung bei Eignungsprüfungen für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes
- Mitwirkung bei der Einstellung für den allgemeinen Vollzugsdienst
- Durchführung von Unterricht bei Dienstanfängerinnen/Dienstanfängern und Anwärterinnen/Anwärtern des allgemeinen Vollzugsdienstes
- Feststellung von Fortbildungsbedarf im allgemeinen Vollzugsdienst, Koordination von
- Fortbildungsmaßnahmen und Sorge für den Transfer von Fortbildungsmaßnahmen
- Erstellung des Rahmendienstplans für den allgemeinen Vollzugsdienst
- Führen von Mitarbeitergesprächen für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes
- Mitwirkung bei vollzuglichen Entscheidungen des Anstaltsleiters der Sozialtherapeutischen Anstalt NRW
- Teilnahme an den Frühbesprechungen, den Behandlungskonferenzen und der Gesamtkonferenz
- Leitung der Dienstbesprechungen des allgemeinen Vollzugsdienstes
- Führen der Arbeitszeitkarten und Statistiken
- Veranlassung der Zahlung der Zulagen zu ungünstigen Zeiten usw. für den allgemeinen Vollzugsdienst und die besonderen Fachdienste
- Organisation und Bearbeitung sämtlicher Wahlangelegenheiten der Gefangenen
- Wahrnehmung von durch den Anstaltsleiter übertragenen Aufgaben im Einzelfall
- Teilnahme an der GMV-Sitzung