Die medizinische Versorgung der Gefangenen wird durch einen Vertragsarzt und zwei Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die zugleich examinierte Krankenpfleger sind, gewährleistet.

 

Zu den Aufgaben gehören:
  • Betreuung, Beratung, Behandlung und Versorgung der Strafgefangenen in medizinischen Belangen
  • Ausgabe, Kontrolle und Bestellung von Arzneimitteln
  • Ausgabe, Kontrolle und Bestellung von Gebrauchsmaterialien und Verbandstoffen
  • Mitwirkung, Ausarbeitung und Beratung während bzw. nach der Arztsprechstunde
  • Kontakt zu externen Ärzten, Therapeuten, Optikern, und anderen Behandlungsbereichen
  • Terminplanung, Umsetzung, Bearbeitung und Weiterleitung rückläufiger Informationen
  • Bearbeitung und Erstellung von Transportscheinen, Ausführungs- und Ausgangsanträgen
  • Überprüfung, Bearbeitung und Verwaltung des Abrechnungsbereiches.
  • Setzung diverser Fixtermine, z.B. 
    • Sterilisation der Gebrauchsmaterialien, der chirurgischen. Bestecke etc.
    • Jährliche Belehrungen ( Suizid, Epilepsie, Alkohol etc.)
  • Umsetzung der Biostoffverordnung/ Hygienepläne
  • Hygiene und Gesundheitsschutz
  • Küchentauglichkeitsuntersuchungen und deren Überwachung
  • Durchführung von medizinischen Maßnahmen ( medizinische. Bäder, Reizstrom etc.
  • Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Sporttauglichkeit
  • Führen des Buchwerkes
  • Führen und Dokumentation der Gesundheitsakten 
  • Pflege/Hygiene der medizinischen. Einrichtungen
  • Verfahren bei meldepflichtigen Erkrankungen
  • Laboruntersuchungen / Drogenscreening 
  • Teilnahme bei Ausführungen/Transporten
  • Erstversorgung bei Notfällen
  • Beaufsichtigung von Gefangenen
  • Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen 
  • Schutzimpfungen
  • Präventivmedizin ( Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen ) 
  • weitere Maßnahmen, die der Gesundfürsorge dienen