Zweck des Vereines ist es, den Gefangenen der sozialtherapeutischen Anstalt und ihren Angehörigen während der Inhaftierung sowie nach der Entlassung persönliche und finanzielle Hilfe zu leisten. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Unterstützung der Gefangenen bei Anschaffung für den persönlichen Gebrauch
  • Unterstützung von Freizeitaktivitäten des Einzelnen wie Sport, nicht berufsbezogene Weiterbildung oder Ähnliches
  • Stellung von Kautionen für die Anmietung von Wohnraum
  • Unterstützung von Maßnahmen, die der Familienzusammenführung dienen 
  • Organisation und Unterstützung von Aktivitäten der Gefangenen zur Wiedereingliederung
  • Förderung von Gruppenaktivitäten innerhalb der Anstalt oder auch außerhalb davon 
  • Unterstützung bei Krankheit, Ersteinkauf und Ähnlichem

Die Unterstützung erfolgt durch Vergabe von Beihilfen oder zinslosen Darlehen und ist mit der Wohngruppe abzusprechen, um die Therapie und Behandlung zu unterstützen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Falls auch Sie unsere Ziele unterstützen möchten, können Sie Mitglied werden oder eine Spende auf unser Konto überweisen.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder auch juristische Person werden. Das Mindestalter ist 18 Jahre.
Der Jahresbeitrag beträgt z.Zt. 10 Euro. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unsere Vereinssatzung.