Die Arbeitsverwaltung steuert alle mit der Beschäftigung der Gefangenen zusammenhängenden Angelegenheiten im Rahmen der besonderen Anforderungen einer Sozialtherapeutischen Anstalt.
Ihr obliegt insbesondere
- die Schaffung und den Erhalt geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Sicherstellung der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und Unterhaltung der Arbeits- und Ausbildungsbetriebe
- alle mit der Entlohnung der Gefangenen zusammenhängenden Tätigkeiten