Die Arbeitsverwaltung steuert alle mit der Beschäftigung der Gefangenen zusammenhängenden Angelegenheiten im Rahmen der besonderen Anforderungen einer Sozialtherapeutischen Anstalt.

Ihr obliegt insbesondere 

  • die Schaffung und den Erhalt geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Sicherstellung der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und Unterhaltung der Arbeits- und Ausbildungsbetriebe
  • alle mit der Entlohnung der Gefangenen zusammenhängenden Tätigkeiten