Die Haushaltsabteilung steuert alle haushaltsrelevanten Angelegenheiten.

Ihr obliegt insbesondere 

  • die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und der Unterlagen für den Entwurf des Haushaltsplans (Voranschläge),
  • die Ausführung des Haushaltsplans,
  • die Durchführung sämtlicher Beschaffungen,
  • die Vorbereitung von Verträgen,
  • die Bearbeitung von Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung und Bewirtschaftung