Die Zahlstelle regelt den Bargeldverkehr der Anstalt. Sie ist verantwortlich für die Verwaltung und Verwahrung der Gelder der Behörde sowie der Gefangenen.
Die Zahlstelle regelt den Bargeldverkehr der Anstalt. Sie ist verantwortlich für die Verwaltung und Verwahrung der Gelder der Behörde sowie der Gefangenen.