Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes leiten als ausgebildete Handwerks- oder Industriemeister die Betriebe der Arbeitsverwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Die Angehörigen dieser Laufbahn haben zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben gemäß § 2 Strafvollzugsgesetz. Sie tragen zum Erreichen des Vollzugzieles (Resozialisierung) und zum Schutz der Allgemeinheit bei.
  • Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen.
  • Anleitung der Gefangenen in den Betrieben.
  • Behandlung der Gefangenen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit.
  • Leitung von arbeitstherapeutischen Betrieben, in denen eine besondere Klientel an regelmäßige Arbeit herangeführt wird.
  • Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
  • Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.
  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten.
  • Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.