Bei dem erstmaligen Besuch in der Sozialtherapeutischen Anstalt NRW ergeben sich oft viele Fragen. Daher findet vor diesem ein Gespräch mit den Besuchern und einem für den Inhaftierten zuständigen Bediensteten statt. In diesem Gespräch wird Ihnen das Merkblatt mit allen wesentlichen Informationen für die Besuchsdurchführung übergeben.


Aktuelle Besuchsregelungen

Der Besuch wird auf 3 Personen je Besuch beschränkt, eine Beschränkung auf Angehörige erfolgt nicht. Ein Kind kann ausnahmsweise als weitere Besuchsperson zugelassen werden, dazu ist eine vorherige Abklärung durch den Inhaftierten erforderlich.

Die Besuchszeiten sind wie folgt festgelegt:

Dienstag und Donnerstag    17:00h – 18:30h

Sonntag                                      08:15h - 9:45h   &   10:00h - 11:30h

Besuche von ehrenamtlichen Betreuern können nach vorheriger Ankündigung in einem Besuchsraum stattfinden.

Video
00:00 / 00:00
Video: Kontakt zu Gefangenen