Die medizinische Versorgung der Gefangenen wird durch einen Vertragsarzt und zwei Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die zugleich examinierte Krankenpfleger sind, gewährleistet.
Zu den Aufgaben gehören:
- Betreuung, Beratung, Behandlung und Versorgung der Strafgefangenen in medizinischen Belangen
- Ausgabe, Kontrolle und Bestellung von Arzneimitteln
- Ausgabe, Kontrolle und Bestellung von Gebrauchsmaterialien und Verbandstoffen
- Mitwirkung, Ausarbeitung und Beratung während bzw. nach der Arztsprechstunde
- Kontakt zu externen Ärzten, Therapeuten, Optikern, und anderen Behandlungsbereichen
- Terminplanung, Umsetzung, Bearbeitung und Weiterleitung rückläufiger Informationen
- Bearbeitung und Erstellung von Transportscheinen, Ausführungs- und Ausgangsanträgen
- Überprüfung, Bearbeitung und Verwaltung des Abrechnungsbereiches.
- Setzung diverser Fixtermine, z.B.
- Sterilisation der Gebrauchsmaterialien, der chirurgischen. Bestecke etc.
- Jährliche Belehrungen ( Suizid, Epilepsie, Alkohol etc.)
- Umsetzung der Biostoffverordnung/ Hygienepläne
- Hygiene und Gesundheitsschutz
- Küchentauglichkeitsuntersuchungen und deren Überwachung
- Durchführung von medizinischen Maßnahmen ( medizinische. Bäder, Reizstrom etc.)
- Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Sporttauglichkeit
- Führen des Buchwerkes
- Führen und Dokumentation der Gesundheitsakten
- Pflege/Hygiene der medizinischen. Einrichtungen
- Verfahren bei meldepflichtigen Erkrankungen
- Laboruntersuchungen / Drogenscreening
- Teilnahme bei Ausführungen/Transporten
- Erstversorgung bei Notfällen
- Beaufsichtigung von Gefangenen
- Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Präventivmedizin ( Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen )
- weitere Maßnahmen, die der Gesundfürsorge dienen