Der Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes ist der Dienstvorgesetzte der zahlenmäßig größten Berufsgruppe der Anstalt. Seine Hauptaufgaben sind:

  • Koordinierung und Überwachung des Dienstablaufs im allgemeinen Vollzugsdienst
  • Mitwirkung bei der Beurteilung der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes 
  • Gewährung von Erholungsurlaub für den allgemeinen Vollzugsdienst 
  • Mitwirkung bei Eignungsprüfungen für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes 
  • Mitwirkung bei der Einstellung für den allgemeinen Vollzugsdienst 
  • Durchführung von Unterricht bei Dienstanfängerinnen/Dienstanfängern und Anwärterinnen/Anwärtern des allgemeinen Vollzugsdienstes 
  • Feststellung von Fortbildungsbedarf im allgemeinen Vollzugsdienst, Koordination von
  • Fortbildungsmaßnahmen und Sorge für den Transfer von Fortbildungsmaßnahmen  
  • Erstellung des Rahmendienstplans für den allgemeinen Vollzugsdienst 
  • Führen von Mitarbeitergesprächen für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes 
  • Mitwirkung bei vollzuglichen Entscheidungen des Anstaltsleiters der Sozialtherapeutischen Anstalt NRW
  • Teilnahme an den Frühbesprechungen, den Behandlungskonferenzen und der Gesamtkonferenz 
  • Leitung der Dienstbesprechungen des allgemeinen Vollzugsdienstes
  • Führen der Arbeitszeitkarten und Statistiken 
  • Veranlassung der Zahlung der Zulagen zu ungünstigen Zeiten usw. für den allgemeinen Vollzugsdienst und die besonderen Fachdienste
  • Organisation und Bearbeitung sämtlicher Wahlangelegenheiten der Gefangenen
  • Wahrnehmung von durch den Anstaltsleiter übertragenen Aufgaben im Einzelfall
  • Teilnahme an der GMV-Sitzung